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Verfassungsmäßigkeit der Nachzahlungszinsen:

Der Bundesfinanzhof (BFH) hält die Nachzahlungszinsen auf Steuern von sechs Prozent per anno für verfassungswidrig hoch. Das Gericht setzte deshalb für den Streitfall die Vollziehung für Nachzahlungszinsen ab dem Jahr 2015 aus, wie das höchste deutsche Steuergericht am Montag in München mitteilte. (Az. IX B 21/18).

Steuernachforderungen und Steuererstattungen werden derzeit mit einem Satz von 0,5 Prozent pro Monat, also sechs Prozent im Jahr verzinst. Dieser hohe Satz wurde seit 1961 nicht mehr angepasst.

Der Gerichtshof begründet die Aussetzung mit „der realitätsfernen Bemessung des Zinssatzes". Sie verstoße wegen der anhaltenden Niedrigzinsphase gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Für die Höhe des Zinssatzes fehlt es an einer Begründung.

Der Sinn der Zinsen bestehe darin, den finanziellen Vorteil zum Teil abzuschöpfen, den der Steuerzahler erhalte, wenn er länger über die Gelder verfügen könne. Dies sei wegen „des strukturellen Niedrigzinsniveaus" nicht erreichbar.

Das Bundesfinanzministerium gewährt Aussetzung für Verzinsungszeiträume ab 2015. Für Verzinsungszeiträume bis 2014 besteht derzeit eine unklare Rechtslage erste Finanzgerichtklagen wurden abgewiesen.

Bei weiteren Fragen zur Verzinsung von Steuernachforderungen wenden Sie sich bitte an meine Kanzlei.

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