Als Wirtschaftsprüfer führe ich die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften ebenso durch wie die freiwilligen Jahresabschlussprüfungen von Unternehmen aller Rechtsformen und Branchen. Dies gilt sowohl für Einzel- als auch Konzernabschlüsse. Ich prüfe auch Unternehmen der öffentlichen Hand nach § 53 HGrG. Die Prüfung der Jahresabschlüsse kann sowohl nach HGB als auch nach IFRS durchgeführt werden.
Ich biete außerdem folgende Prüfungen an: Gründungsprüfungen, Rentabilitätsprüfungen, Unterschlagungsprüfungen, Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, Prüfungen nach § 34 c GewO und der MaBV, Mittelverwendungsprüfungen.
Ich bewerte Unternehmen und führe im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen auch die Due Dilligence durch. Dabei bin ich sowohl als Berater des Käufers oder Verkäufers oder auch als neutraler Gutachter tätig.