Für Unternehmen

Steuerberatung für Unternehmen

In Zeiten steten Wandels geraten die Anforderungen an die ökonomische Effizienz der Unternehmen immer höher. Hierzu gehören auch Problemstellungen der Unternehmensfinanzierung, der Strukturierung der Unternehmensrechtsform, des Steuerrechts u.a.m.

Durch meine über 30 Jahre währende Tätigkeit in der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung bin ich mit den Problemstellungen der Beratung und Prüfung von mittelständischen Unternehmen bestens vertraut.

Das Angebot meiner Kanzlei umfasst die laufenden Standardleistungen zur Erfüllung der vollständigen Compliance Regelungen für Unternehmen im Zusammenspiel mit der Finanzverwaltung.

Andreas Kuhn mit Buch
Mein Team und ich betreuen bundesweit Steuerfälle. Wir nehmen dabei Ihre Interessen in verschiedenen unternehmerischen, steuerlichen Fragestellungen gegenüber den involvierten Finanzbehörden (kommunale, Landes- oder Bundesbehörden) wahr. Wir verfolgen engagiert die Durchsetzung von steuerlichen Ansprüchen.

Zu meinen steuerlichen Standardleistungen gehören sämtliche Tätigkeiten im Rechnungswesen insbesondere die Bearbeitung von

  • Finanz- und Anlagenbuchhaltung
  • Lohn- und Gehaltsbuchhaltung
  • Jahresabschlusserstellung und
  • Kommunikation von Jahressteuerinformationen mit den Finanzbehörden sowie Übermittlung von Jahresabschlussdaten, z.B. für Zwecke des Bundesanzeigers
DATEV

Dabei kommen auch innovative und moderne Bearbeitungsverfahren mittels der DATEV Lösung Unternehmen-Online zum Einsatz.

Darüber hinaus biete ich besondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit der

  • Beratung beim Einsatz von Buchhaltungssystemen
  • Beratung bei der Implementierung von Kostenrechnungssysteme
  • Einrichtung von Reportingsystemen

In der strukturierenden Steuerberatung berate ich mit Interessenschwerpunkten

  • bei der Gründung und Umwandlung von Unternehmen unter Verwendung verschiedener Rechtsformen
  • bei grenzüberschreitenden Sachverhalten bei Unternehmen mit Tochtergesellschaften im Ausland (insbesondere EU) sowie Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne
  • im Hinblick auf Steuerbegünstigungen und Investitionshilfen
  • bei der Planung und Erstellung von Budgets
  • hinsichtlich steuerlicher Gestaltungshinweise bei Betriebsaufspaltungen und Betriebsverpachtungen
  • bei der Durchführung von Steuerplanungen zur Reduzierung der Steuerbelastung
  • Vereine und Stiftungen, auch in Fragen der Gemeinnützigkeit

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